§1 Name und Sitz
(1) Unter dem Namen „Lebensliebe“ besteht ein nicht gewinnorientierter Verein im Sinne von Art. 60 ff. des Schweizerischen Zivilgesetzbuches. Der Verein ist politisch und konfessionell unabhängig und untätig.
(2) Der Verein hat seinen Sitz in der Gemeinde Romont (Kanton Bern, Schweiz).
(3) Das Abrechnungsjahr des Vereins entspricht dem Kalenderjahr.
§2 Ziel und Zweck des Vereins
Der Verein bezweckt die Förderung der Liebe zwischen Mann und Frau. Die Hauptaufgabe des Vereins ist es, Begegnungen zwischen Männern und Frauen insbesondere nach denjenigen Kriterien zu initiieren, die zu beständigen Partnerschaften führen und die Gründung von Familien und Sippen begünstigen. Der Verein unterstützt die geistige Erarbeitung dieser Kriterien.
Neben der Zusammenführung zueinander passender Männer und Frauen werden Initiationsriten zur Mannwerdung und Frauwerdung gefördert und bestehende Partnerschaften durch Beziehungskrisen begleitet. Der Verein veranstaltet mindestens einmal pro Jahr ein Kennenlernwochenende für alleinstehende Männer und Frauen.
Die allgemeine zwischenmenschliche Liebe ist bei allen Vereinsaktivitäten der wesentliche Beweggrund und das hintergründige Ziel.