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Teilnahmebedingungen

§1 Verein Lebensliebe

Das Fest der Liebe ist eine Pri­vat­ver­an­stal­tung und wird vom Ver­ein Le­bens­liebe or­ga­ni­siert. Der Ver­ein ist po­li­tisch und kon­fes­sio­nell un­ab­hän­gig und un­tä­tig. Nä­he­res siehe Aus­zug aus den Sta­tu­ten.

§2 Mitgliedschaft

(1) Mit dei­ner Teil­nahme wirst du schon ab dem Zeit­punkt ei­ner Vor­anmel­dung (Platz­re­ser­vie­rung) tem­po­rär für 6 Mo­nate Mit­glied im Ver­ein (nicht stimm­be­rech­tig­tes „Teil­nahme-Mit­glied”), um bei der pri­va­ten Zu­sam­men­kunft da­bei sein zu kön­nen und ggf. nach der Ver­an­stal­tung wei­ter­hin den Mit­glie­der­be­reich eine Zeit lang nut­zen zu kön­nen. Diese Mit­glied­schaft en­det au­to­ma­tisch spä­tes­tens nach die­ser Frist. An­sons­ten er­lischt die Mit­glied­schaft durch Aus­tritt, Aus­schluss oder Tod. Im Teil­nah­me­bei­trag zum Fest ist die Bei­tritts­ge­bühr be­reits enthalten.

(2) Mit­glied im Ver­ein kann je­der Mensch und jede na­tür­li­che Per­son ab der ver­eins­in­tern be­schlos­se­nen Voll­jäh­rig­keit wer­den. Die Auf­nahme er­folgt durch Ein­tra­gung in die Mit­glie­der­liste, nach­dem der Vor­stand des Ver­eins dem An­trag des neuen Mit­glieds zu­ge­stimmt hat. Vor­aus­set­zung für den Er­werb der Mit­glied­schaft ist ein Auf­nah­me­an­trag, z.B. durch An­mel­dung oder Vor­anmel­dung. Der Vor­stand ent­schei­det über den Auf­nah­me­an­trag nach freiem Er­mes­sen. Bei Ab­leh­nung des An­trags ist er nicht ver­pflich­tet, dem An­trag­stel­ler die Gründe mitzuteilen.

(3) Eine Teil­nahme im Auf­trag Drit­ter (z.B. an­de­rer Ge­sell­schaf­ten und Kör­per­schaf­ten al­ler Art) ist ver­bo­ten. Ju­ris­ti­sche Per­so­nen kön­nen grund­sätz­lich keine Ver­eins­mit­glied­schaft erwerben.

(4) Die Höhe der Mit­glieds­bei­träge sollte so ein­ge­rich­tet sein, dass je­dem Men­schen un­ab­hän­gig sei­nes ge­sell­schaft­li­chen Stan­des die Teil­nahme mög­lich ist. Wenn du den Ein­druck hast, dass dies nicht mehr ge­währ­leis­tet ist, schreib uns bitte.

(5) Zur stän­di­gen Mit­glied­schaft im Ver­ein sind alle ein­ge­la­den, die dau­er­haft das Fest der Liebe un­ter­stüt­zen oder or­ga­ni­sie­ren möch­ten. Sprich uns bei In­ter­esse bitte per­sön­lich an.

§3 Persönliche Daten

(1) Bei uns ge­machte An­ga­ben zu dei­ner Per­son müs­sen iden­tisch sein mit den An­ga­ben auf ei­nem amt­li­chen Aus­weis­do­ku­ment. Die­ses muss auf Ver­lan­gen bei An­reise zur Sicht­prü­fung vor­ge­legt werden.

(2) Bei Zwei­feln, was von Sei­ten des Ver­eins Le­bens­liebe als Aus­weis­do­ku­ment gel­ten ge­las­sen wird, bit­ten wir um vor­he­rige Nach­frage über das Kon­takt­for­mu­lar, be­vor die An­ga­ben ge­macht wer­den. Falsch­an­ga­ben füh­ren nicht nur zur le­bens­lan­gen Ver­ban­nung von al­len Ver­an­stal­tun­gen des Ver­eins, son­dern auch zur Straf­ver­fol­gung in Deutsch­land u.a. nach §270 StGB und in der Schweiz u.a. nach Art. 146 StGB (ggf. Art. 317 StGB).

§4 Anmeldeverfahren

(1) Eine (nor­male) An­mel­dung stellt eine ver­bind­li­che An­mel­dung zum Fest dar.

(2) Im Falle ei­ner Vor­anmel­dung mit Platz­re­ser­vie­rung stellt diese noch keine ver­bind­li­che An­mel­dung dar. Eine ver­bind­li­che An­mel­dung kommt dann erst nach ge­son­der­ter per­sön­li­cher Ein­la­dung zu­stande. Ei­nen An­spruch auf eine per­sön­li­che Ein­la­dung gibt es nicht.

(3) Eine ver­bind­li­che An­mel­dung kommt au­to­ma­tisch zu­stande, wenn der per­sön­li­chen Ein­la­dung nach er­folg­ter Vor­anmel­dung nicht bin­nen 72 Stun­den wi­der­spro­chen wird.

§5 Stornoregelung

(1) Un­ver­bind­li­che An­mel­dun­gen mit Platz­re­ser­vie­rung kön­nen je­der­zeit form­los über das Kon­takt­for­mu­lar stor­niert werden.

(2) Bei ver­bind­li­cher An­mel­dung be­steht kein An­recht auf Stor­nie­rung ab dem 10. Tag vor Ver­an­stal­tungs­be­ginn. Wenn du dein Ti­cket sel­ber nicht mehr be­nö­tigst, kannst du es aber auf eine an­dere Per­son über­tra­gen. Teile uns dazu bitte den Na­men des neuen Teil­neh­mers über das Kon­takt­for­mu­lar mit.

(3) Ein bei ver­bind­li­cher An­mel­dung re­ser­vier­ter Platz kann bis spä­tes­tens 10 Tage vor der Ver­an­stal­tung stor­niert wer­den. Per Bank­über­wei­sung ge­sandte Teil­nah­me­bei­träge wer­den ab­züg­lich 10%, min­des­tens aber 5,- CHF Stor­no­ge­büh­ren bis 10 Tage vor der Ver­an­stal­tung wie­der zu­rück über­wie­sen, wenn die Stor­nie­rung aus pri­va­ten Grün­den er­folgt und eine Stor­nie­rung nicht ex­pli­zit aus­ge­schlos­sen war.

(4) Sollte die Ver­an­stal­tung auf­grund hö­he­rer Ge­walt oder durch Be­schluss des Vor­stands kom­plett aus­fal­len, wer­den be­reits über­wie­sene Be­träge voll­stän­dig zu­rück erstattet.

§6 Smartphones

Smart­phones, Ta­blets und ver­gleich­bare Ge­räte müs­sen (au­ßer in be­grün­de­ten Aus­nah­me­fäl­len) das ge­samte Wo­chen­ende über au­ßer Sicht­weite und off­line (Flug­mo­dus) oder ab­ge­schal­tet blei­ben. Die Ein­hal­tung die­ser Re­gel wird vor Ort kontrolliert.

§7 Diskretion

Alle Mit­glie­der ha­ben, ab­ge­se­hen von §5 Abs. 2, mit Be­zug auf die per­so­nen­be­zo­ge­nen Da­ten be­stehen­der oder ehe­ma­li­ger Mit­glie­der des Ver­eins ge­gen­über Per­so­nen im Auf­trag Drit­ter ab­so­lute Schweigepflicht.

§8 Zuwiderhandlung

(1) Ver­stöße ge­gen diese Teil­nah­me­be­din­gun­gen kön­nen den Aus­schluss vom Ver­ein und von der Ver­an­stal­tung zur Folge ha­ben bis hin zum Platzverweis.

(2) Bei Zu­wi­der­hand­lung ge­gen §2 Abs. 3 wird die ver­ant­wort­li­che na­tür­li­che Per­son bis zum Zeit­punkt des Be­kannt­wer­dens des Ver­sto­ßes als pri­va­ter Teil­neh­mer an­ge­se­hen. Die be­trof­fe­nen Per­so­nen stim­men den fol­gen­den Sank­tio­nen zu: Bei Zu­wi­der­hand­lung ge­gen §2 Abs. 3 geht das Ei­gen­tum an sämt­li­chen im Zu­griff des Ver­eins be­find­li­chen Ge­gen­stän­den der Be­trof­fe­nen an den Ver­ein über. Der Ver­ein be­kommt das Recht über­tra­gen Bil­der, Na­men, Adres­sen, so­wie alle be­kannt ge­wor­de­nen per­so­nen­be­zo­ge­nen In­for­ma­tio­nen der be­trof­fe­nen na­tür­li­chen Per­so­nen zeit­lich un­be­fris­tet, in jeg­li­chen Me­dien zu ver­öf­fent­li­chen ent­spre­chend der Maß­gabe der Or­ga­ni­sa­ti­ons­gruppe oder des Vorstands.