§1 Verein Lebensliebe
Das Fest der Liebe ist eine Privatveranstaltung und wird vom Verein Lebensliebe organisiert. Der Verein ist politisch und konfessionell unabhängig und untätig. Näheres siehe Auszug aus den Statuten.
§2 Mitgliedschaft
(1) Mit deiner Teilnahme wirst du schon ab dem Zeitpunkt einer Voranmeldung (Platzreservierung) temporär für 6 Monate Mitglied im Verein (nicht stimmberechtigtes „Teilnahme-Mitglied”), um bei der privaten Zusammenkunft dabei sein zu können und ggf. nach der Veranstaltung weiterhin den Mitgliederbereich eine Zeit lang nutzen zu können. Diese Mitgliedschaft endet automatisch spätestens nach dieser Frist. Ansonsten erlischt die Mitgliedschaft durch Austritt, Ausschluss oder Tod. Im Teilnahmebeitrag zum Fest ist die Beitrittsgebühr bereits enthalten.
(2) Mitglied im Verein kann jeder Mensch und jede natürliche Person ab der vereinsintern beschlossenen Volljährigkeit werden. Die Aufnahme erfolgt durch Eintragung in die Mitgliederliste, nachdem der Vorstand des Vereins dem Antrag des neuen Mitglieds zugestimmt hat. Voraussetzung für den Erwerb der Mitgliedschaft ist ein Aufnahmeantrag, z.B. durch Anmeldung oder Voranmeldung. Der Vorstand entscheidet über den Aufnahmeantrag nach freiem Ermessen. Bei Ablehnung des Antrags ist er nicht verpflichtet, dem Antragsteller die Gründe mitzuteilen.
(3) Eine Teilnahme im Auftrag Dritter (z.B. anderer Gesellschaften und Körperschaften aller Art) ist verboten. Juristische Personen können grundsätzlich keine Vereinsmitgliedschaft erwerben.
(4) Die Höhe der Mitgliedsbeiträge sollte so eingerichtet sein, dass jedem Menschen unabhängig seines gesellschaftlichen Standes die Teilnahme möglich ist. Wenn du den Eindruck hast, dass dies nicht mehr gewährleistet ist, schreib uns bitte.
(5) Zur ständigen Mitgliedschaft im Verein sind alle eingeladen, die dauerhaft das Fest der Liebe unterstützen oder organisieren möchten. Sprich uns bei Interesse bitte persönlich an.
§3 Persönliche Daten
(1) Bei uns gemachte Angaben zu deiner Person müssen identisch sein mit den Angaben auf einem amtlichen Ausweisdokument. Dieses muss auf Verlangen bei Anreise zur Sichtprüfung vorgelegt werden.
(2) Bei Zweifeln, was von Seiten des Vereins Lebensliebe als Ausweisdokument gelten gelassen wird, bitten wir um vorherige Nachfrage über das Kontaktformular, bevor die Angaben gemacht werden. Falschangaben führen nicht nur zur lebenslangen Verbannung von allen Veranstaltungen des Vereins, sondern auch zur Strafverfolgung in Deutschland u.a. nach §270 StGB und in der Schweiz u.a. nach Art. 146 StGB (ggf. Art. 317 StGB).
§4 Anmeldeverfahren
(1) Eine (normale) Anmeldung stellt eine verbindliche Anmeldung zum Fest dar.
(2) Im Falle einer Voranmeldung mit Platzreservierung stellt diese noch keine verbindliche Anmeldung dar. Eine verbindliche Anmeldung kommt dann erst nach gesonderter persönlicher Einladung zustande. Einen Anspruch auf eine persönliche Einladung gibt es nicht.
(3) Eine verbindliche Anmeldung kommt automatisch zustande, wenn der persönlichen Einladung nach erfolgter Voranmeldung nicht binnen 72 Stunden widersprochen wird.
§5 Stornoregelung
(1) Unverbindliche Anmeldungen mit Platzreservierung können jederzeit formlos über das Kontaktformular storniert werden.
(2) Bei verbindlicher Anmeldung besteht kein Anrecht auf Stornierung ab dem 10. Tag vor Veranstaltungsbeginn. Wenn du dein Ticket selber nicht mehr benötigst, kannst du es aber auf eine andere Person übertragen. Teile uns dazu bitte den Namen des neuen Teilnehmers über das Kontaktformular mit.
(3) Ein bei verbindlicher Anmeldung reservierter Platz kann bis spätestens 10 Tage vor der Veranstaltung storniert werden. Per Banküberweisung gesandte Teilnahmebeiträge werden abzüglich 10%, mindestens aber 5,- CHF Stornogebühren bis 10 Tage vor der Veranstaltung wieder zurück überwiesen, wenn die Stornierung aus privaten Gründen erfolgt und eine Stornierung nicht explizit ausgeschlossen war.
(4) Sollte die Veranstaltung aufgrund höherer Gewalt oder durch Beschluss des Vorstands komplett ausfallen, werden bereits überwiesene Beträge vollständig zurück erstattet.
§6 Smartphones
Smartphones, Tablets und vergleichbare Geräte müssen (außer in begründeten Ausnahmefällen) das gesamte Wochenende über außer Sichtweite und offline (Flugmodus) oder abgeschaltet bleiben. Die Einhaltung dieser Regel wird vor Ort kontrolliert.
§7 Diskretion
Alle Mitglieder haben, abgesehen von §5 Abs. 2, mit Bezug auf die personenbezogenen Daten bestehender oder ehemaliger Mitglieder des Vereins gegenüber Personen im Auftrag Dritter absolute Schweigepflicht.
§8 Zuwiderhandlung
(1) Verstöße gegen diese Teilnahmebedingungen können den Ausschluss vom Verein und von der Veranstaltung zur Folge haben bis hin zum Platzverweis.
(2) Bei Zuwiderhandlung gegen §2 Abs. 3 wird die verantwortliche natürliche Person bis zum Zeitpunkt des Bekanntwerdens des Verstoßes als privater Teilnehmer angesehen. Die betroffenen Personen stimmen den folgenden Sanktionen zu: Bei Zuwiderhandlung gegen §2 Abs. 3 geht das Eigentum an sämtlichen im Zugriff des Vereins befindlichen Gegenständen der Betroffenen an den Verein über. Der Verein bekommt das Recht übertragen Bilder, Namen, Adressen, sowie alle bekannt gewordenen personenbezogenen Informationen der betroffenen natürlichen Personen zeitlich unbefristet, in jeglichen Medien zu veröffentlichen entsprechend der Maßgabe der Organisationsgruppe oder des Vorstands.